Address
SCHELLAC STR. 1, 28217 BREMEN, GERMANY
Arbeitszeiten
Montag bis Freitag: 8AM - 6PM
Samstag: 10AM - 5PM
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Opposabilité
Durch die Nutzung unserer Dienste akzeptiert der Kunde die unten detaillierten allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor allen gegenteiligen Klauseln, die von unseren Vertragspartnern stammen könnten.
Preis
Nur die Annahme der Bestellung durch den Kunden verpflichtet die Gesellschaft FCT Holding endgültig bezüglich der Spezifikationen des Angebots. Die Verfügbarkeit der Container kann je nach Modell und Abholort eingeschränkt sein, das Angebot bleibt daher immer vorbehaltlich der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Bestellung. Ebenso variiert der Transporttarif jeden Monat je nach Dieselzuschlag.
Lieferfristen
Die Lieferfristen werden indikativ und unverbindlich angegeben. Sie werden zum Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung vereinbart. Ein Verzug in Bezug auf die ursprünglich angekündigte Lieferzeit kann jedoch in keinem Fall zur Stornierung der Bestellung führen oder einen Anspruch auf Entschädigung begründen. Änderungen an Arbeiten, die auf unserer ursprünglichen Angebotsanforderung des Kunden oder dessen Vertreters basieren, werden zu einem neuen Angebot führen, das vor jeder Leistungserbringung akzeptiert werden muss.
Feststellung bei der Lieferung und Risikoübertragung
Der Empfänger der Lieferungen und/oder Leistungen muss diese genau überprüfen. Alle Reklamationen aufgrund sichtbarer Schäden müssen bei der Lieferung erfolgen.
Nicht sichtbare Schäden müssen uns per Einschreiben innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Erhalt des Materials gemeldet werden.
Andernfalls und nach Ablauf dieser Frist kann unsere Haftung aufgrund versteckter Mängel und/oder späterer Funktionsprobleme nicht in Anspruch genommen werden.
Eigentumsvorbehalt
Die Gesellschaft FCT Holding behält sich das Eigentum an den verkauften Waren und der auf der Rechnung angegebenen Ware bis zur vollständigen Zahlung des Preises zuzüglich Zinsen vor.
Im Falle der Nichtzahlung des Preises zum vereinbarten Fälligkeitsdatum kann FCT Holding die Ware zurückfordern, der Vertrag wird automatisch aufgelöst, wenn FCT Holding es wünscht, und die bereits geleisteten Anzahlungen verbleiben bei FCT Holding als Gegenleistung für die Nutzung der Waren, von denen der Kunde profitiert hat.
Da die Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Preises im Eigentum von FCT Holding verbleiben, ist es dem Kunden untersagt, über die Waren zu verfügen, sie weiterzuverkaufen, zu transformieren oder ihre Natur zu verändern.
Risikotransfer
Unbeschadet des Artikels 5 wird der Kunde ab der Übergabe für die Container oder Waren verantwortlich, wobei der Besitzübergang auch den Risikotransfer mit sich bringt.
Je nach Dienstleistung kann der Transfer durch die Ausstellung eines Austauschdokumentes gekennzeichnet werden.
Die Haftung von FCT Holding kann nicht für Container oder Waren übernommen werden, die das Lager verlassen haben und für die FCT Holding keine rechtliche Aufsicht mehr hat.
Der Kunde verpflichtet sich daher, eine Versicherung abzuschließen, die die Risiken von Verlust, Diebstahl oder Zerstörung der Waren sowie seine Haftung als Inhaber abdeckt.
Transportrisikoübertragung
Falls der Transport vom Kunden und/oder dessen Beauftragten, Vertretern, Subunternehmern, Agenten, Angestellten oder Empfängern durchgeführt wird, übernehmen diese den Transport auf eigene Verantwortung, wobei die Haftung von FCT Holding auf das Beladen des Containers oder der Waren auf einem Chassis begrenzt ist.
Der Transport des Containers oder der Waren muss auf einem Containerträgerchassis erfolgen, andernfalls kann das Beladen auf ein Plateau-Chassis gestattet werden, wenn FCT Holding es wünscht.
In allen Fällen erfolgt die Ankunft auf alleinige Verantwortung des Kunden und/oder der zuvor genannten Personen, die das Verriegeln der Twist-Locks auf dem Chassis sicherstellen müssen.
Die Haftung von FCT Holding kann nicht für Schäden übernommen werden, die durch eine mangelhafte Ladungssicherung entstehen, sei es an der Ware/Container, an den Fahrzeugen des Transporteurs, seinem Personal oder Dritten im Allgemeinen. Der Kunde bleibt für alle Schäden verantwortlich, die FCT Holding entstehen.
Der Kunde bestätigt, diese Information zur Kenntnis genommen zu haben, und entbindet FCT Holding ausdrücklich von der Verantwortung für die Ladungssicherung, die gemäß bestimmter gesetzlicher, regulatorischer, nationaler oder internationaler Bestimmungen auf FCT Holding lasten könnte.
Höhere Gewalt
FCT Holding kann nicht für eine Haftung in Fällen von höherer Gewalt zur Verantwortung gezogen werden. Als Fälle höherer Gewalt gelten neben den in der Rechtsprechung französischer Gerichte üblicherweise anerkannten Fällen: Streiks, Aussperrungen, Epidemien, Blockaden der Transport- und Liefermittel, Erdbeben, Brände, Wetterereignisse (Stürme und Windböen von über 3000 km/h, Frost, Stürme und Überschwemmungen…), Unwetter, Wasserschäden, staatliche oder gesetzliche Einschränkungen, Störungen der Telekommunikation einschließlich des öffentlichen Netzwerks der Telekommunikationsanbieter, mechanische Zwischenfälle (Maschinenstillstand aufgrund eines Unfalls oder einer Panne), Demonstrationen, Unruhen, Straßensperren, Schäden durch Auslandskrieg, Bürgerkrieg, Aufstand, Meuterei, Terroranschläge oder Revolution sowie alle anderen Fälle, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen.
Zahlungsbedingungen: Verzögerung und Vertragsstrafen
Die Dienstleistungen sind gemäß den im Angebot angegebenen Bedingungen zahlbar. Zahlungen müssen an den Firmensitz von FCT Holding geleistet werden, es sei denn, auf der Rechnung ist etwas anderes angegeben.
Für jede unbezahlte Rechnung zum auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum wird eine Strafe von 1,5-mal dem gesetzlichen Zinssatz (Gesetz Nr. 92-1442 vom 31.12.92) erhoben.
Jede unbezahlte Rechnung innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt einer Mahnung per Einschreiben wird mit 10 % des Hauptbetrags als Pauschalstrafe belastet.
Im Falle der Nichtzahlung kann eine Rückforderung erfolgen, die im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den beiden Parteien durchgeführt wird, und die Rücksendekosten gehen zu Lasten des Kunden.
Lieferbedingungen
A – Lieferung vor Ort.
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, uns die Bedingungen für die Durchfahrt der Lieferfahrzeuge anzugeben.
Unter keinen Umständen kann die Gesellschaft FCT Holding für eine Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich gemacht werden. Alle zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
B – Bedingungen für die Abholung im Depot.
Bitte melden Sie sich vor der Abholung im Portal an, um die Verfügbarkeit zu überprüfen. Prüfung des Containers innen/außen beim Laden WICHTIG.
Bei Qualitätsproblemen kontaktieren Sie uns bitte NICHT LADEN.
Keine Rücksendekosten dürfen FCT Holding berechnet werden, nachdem der Container das Depot verlassen hat.
Spezifitäten des Spediteurs:
ZUR INFORMATION AN DEN KUNDEN:
Die Depots vergeben keine Container im Voraus, da sie überlastet sind, daher ist es nicht möglich, vor der Abholung Fotos der Container zu erhalten (außer bei FCT Holding Depots).
Fotos können jedoch als Beispiel übermittelt werden.
Container der letzten Reise entsprechen einem speziellen Lastenheft für den Export:
Dicht (aber mit Gebrauchsspuren wie Rost, Beulen und Reparaturen). Funktionierende Türöffnung (kann manchmal schwierig sein).
Funktioneller Boden (aber mit Gebrauchsspuren und möglichen Reparaturen).
Daher haben Container der letzten Reise zwangsläufig sichtbare Gebrauchsspuren und benötigen langfristige Wartung. Der Kunde muss sich dessen bewusst sein, und das ästhetische Kriterium kann kein Ablehnungsgrund sein.
Der Container der ersten Reise kann Gebrauchsspuren aufweisen, da er auf einem Schiff und im Hafen bewegt wurde. Daher kann er einige Dellen und/oder Spuren von Handhabung (innen und/oder außen) und/oder Lackretuschen aufweisen. Der Zustand bleibt nahezu neu. Alle oben genannten kosmetischen Mängel und deren Farbe können keinen Ablehnungsgrund bei der Lieferung darstellen.
Widerruf
Im Falle eines Widerrufs durch den Kunden wird die geleistete Anzahlung in keinem Fall zurückerstattet.
Wenn keine Anzahlung geleistet wurde, wird eine Strafe in Höhe von 20 % erhoben.
Mehrwertsteuerbefreiung
FÜR ALLE EXPORTBESTELLUNGEN, wenn kein Kaufkontingent ohne Mehrwertsteuer besteht: Rechnung in Brutto (TTC), dann Nachberechnung in Netto (HT) bei Vorlage des EXA; gemäß Artikel 262 des CGI (gesetzliche Verpflichtung).
Andernfalls ist die Gesellschaft FCT Holding verpflichtet, die Mehrwertsteuer nachzufordern.
Damit das Exportzertifikat (EX) konform ist, muss es die folgenden Angaben enthalten: Container-Nummer, entsprechende Rechnungsnummer, EORI-Nummer von FCT Holding: FR03751588104, und FCT Holding muss als Exporteur genannt werden.
Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte in MORAINVILLIERS zuständig, auch im Falle einer Garantieerhebung oder einer Vielzahl von Verteidigern.